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Der BVB möchte das Urteil (noch) nicht kommentieren (BVB)

majae, Muc, Dienstag, 27.11.2018, 15:35 (vor 2588 Tagen) @ Cthulhu

Zumindest vermute ich, dass der Verurteilte aufgrund der Tatsache, dass es keine Toten gab, tatsächlich nach 15 Jahren wieder auf freiem Fuß gewesen wäre, also ist der größte Unterschied vermutlich , dass er nicht 2035 mit Bewährung raus kommt sondern 2034 ein freier Mann ist.

Wenn ich mich nicht irre, dürfte er nach 2/3 (?) Haftzeit der Gesamtstrafe Bewährung beantragen, was also auf gut 9 Jahre Gefängnis hinauslaufen würde. Davon abgesehen sitzt er bereits seit einiger Zeit in U-Haft (oder?), das wird natürlich auf die Haftzeit angerechnet.

Ich hätte aufgrund des Motivs und der Skrupellosigkeit gerne die Höchststrafe gesehen, aber das ist auch kein besonders mildes Urteil, wie es die Verteidigung (logischerweise) wollte.

Wenn ich das gerade richtig bei Wikipedia überflogen habe, wäre die Höchststrafe bei versuchtem Mord ebenfalls "lebenslänglich". Ohne Aktenkenntniss ist so etwas natürlich schwer zu beurteilen, aber ich könnte mir vorstellen, dass eine völlig dilettantische Tatdurchführung zu einem leicht abgemilderten Urteil geführt hat. Ein Täter, der deutich professioneller vorgeht und dessen Tat aus reinem Pech (und nicht Unvermögen) schief geht, darf dann in meinen Augen als Justizlaie ruhig etwas härter bestraft werden.


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