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Mal ne rechtliche Frage (BVB)

Wickiborusse, Dortmund, Dienstag, 27.11.2018, 21:25 (vor 2586 Tagen) @ MarcBVB

Wenn ich mir das so recht überlege, gibt es gar nichtmal soviele „konkrete“ Schäden. Die Behandlung von Marc Bartra mag die VBG vielleicht 5000-6000 Euro gekostet haben. Es würde mich darüber hinaus sehr wundern, wenn die Reparatur der Schäden am Bus sehr viel mehr als viellecht 10.000 Euro ausgemacht haben.
„Konkret“ wären vielleicht noch Kosten der Psychotherapie zu benennen. Aber das können auch keine Unsummen sein.
Eventuell gibt es noch konkrete Schäden durch die Absage des ersten Spiels zu beziffern. Beispielsweise Lohnkosten für Ordner, Energiekosten, Lohnkosten etc.
Aber auch das wird nicht viel bringen. Die meisten in der Art Geschädigten - beispielsweise Zuschauer oder Medien - dürften ihren Anspruch nie angemeldet haben.
Vielleicht noch der BVB. Aber für mehr als 100.000 Euro bezifferbare Schäden fehlt mir da die Phantasie.
Ok. Anwaltskosten noch.

Der „abstrakte“ Schaden geht natürlich in die Millionen. Das entgangene Halbfinale. Tuchels Aussage, dass er immer noch Trainer wäre ohne Anschlag (er sagte vor Gericht aus, dass ihm dadurch enorme Gehaltssummen entgangen wären). Die Mehrkosten der sicheren Busausstattung über die reine Reparatur hinaus. Da gäbe es sicher noch viel mehr.

Also, wenn ich so die konkreten Schäden zusammenzähle, kommt da gar nicht soviel bei rum.

Was sagen die hier anwesenden Juristen zu den abstrakten Schäden? Ist sowas einklagbar?


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