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Der BVB möchte das Urteil (noch) nicht kommentieren (BVB)

Ulrich, Dienstag, 27.11.2018, 17:19 (vor 2587 Tagen) @ Fisheye

laut Sascha Fligge auf der PK.


Durchaus sinnvoll.

Mir schoss nach dem Urteil als erster Gedanke durch den Kopf "Der ist aber glimpflich davon gekommen".


Findest du ? Lebenslang wäre ja die Höchststrafe gewesen. Da finde ich 14 Jahre schon in Ordnung, das ist 1 Jahr weniger als die Höchststrafe.

14 Jahre heißt auf der anderen Seite in der Regel nicht dass der Täter auch 14 Jahre im Gefängnis verbringt. Führt er sich gut kann er vorzeitig entlassen werden. Und vor der Entlassung steht meist der -für die Wiedereingliederung in die Gesellschaft durchaus sinnvolle- offene Vollzug. Lebenslang auf der anderen Seite heißt nicht dass ein Täter auch nach 15 Jahren entlassen wird. Die durchschnittliche Haftdauer liegt da wohl deutlich über zwanzig Jahren, die Entlassung nach 15 Jahren dürft eher die Ausnahme sein.


Man wird wohl der Tatsache Rechnung getragen haben das es sich um versuchten Mord und nicht um einen (abgeschlossenen) Mord gehandelt hat.

Es wurden weiter oben ja schon Beispiele dafür genannt dass versuchter Mord aus terroristischen Motiven in der Vergangenheit deutlich härter geahndet worden ist. Wieso dies hier nicht geschah wird sich eventuell beurteilen lassen wenn die Urteilsbegründung vorliegt.


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