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Einfach unwahre Behauptungen (Sonstiges)

Freyr, Mittwoch, 06.03.2019, 16:40 (vor 2491 Tagen) @ Kulibi77
bearbeitet von Freyr, Mittwoch, 06.03.2019, 16:43

Du brauchst mir die schriftliche Youtube-Erklärung von deren Seite nicht zitieren. Ich kenne das aus der Praxis.

Da ich mich mit Musik-Videos auskenne, beziehe ich das mal darauf

1. Du kannst alles hochladen was du willst. Es wird auch erstmal nicht geblockt.

2. Nach der Umwandlung steht das Video auch öffentlich zur Verfügung.

3. Nach einiger Zeit (habe schon von 10 min-2h erlebt) hat das Content ID System die Werke zugeordnet und man erhält eine E-Mail. Das Videos wird dann gegebenfalls geblockt. (ist auf Privat anschaubar).

4. Da mein Kanal nicht monetarisiert ist, brauche ich nichts weiter zu tun in 90% der Fälle (Fremdmonetarisierung). In den 10% der Fälle muss ich die Musik muten. Dann ist das Video sofort wieder da.

5. Werke die nicht im YT Katalog sind, werden nicht beanstandet. Der Urheber kann sich melden und es wird runtergenommen (hatte ich auch schon) Man erhält einen Strike (der wurde nach Klärung wieder gestrichen)


Was folgt:
Es wird nicht beim Upload gefiltert, sondern nachdem es Online ist.
Derzeit kümmert sich Yt nur um Werke deren Lizenz sie hinterlegt haben.
Alle andere Werke kann man derzeit weiter nach dem Meldesystem (24h) melden.
Zukünftig müssen sie aber jedes Werk der Welt filtern oder die Lizenz nachweisen. Das ist purer Schwachsinn.


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