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Einfach unwahre Behauptungen (Sonstiges)

Freyr, Mittwoch, 06.03.2019, 22:39 (vor 2489 Tagen) @ Kulibi77

Es ging ja in der Grundfrage darum, dass die Plattformen jetzt grundsätzlich haftbar gemacht werden, was sie vorher nicht waren (jetzt müssen sie nachweise erbringen, dass sie Schritte unternahmen?).

"Artikel 13 der Richtlinie verlangt, dass jeder Betreiber einer kommerziellen Plattform, über die Inhalte in größerer Menge geteilt werden, mit den Rechteinhabern eine Lizenzvereinbarung schließt. Ein solcher Betreiber, zum Beispiel YouTube, muss aber auch dafür sorgen, dass keine nicht-lizenzierten Inhalte auf seine Seite gelangen."
"Ein bewährtes rechtliches Prinzip im Internet wird damit ins Gegenteil verkehrt. Bisher galt der Grundsatz "Notice-and-Take-down": Der Seitenbetreiber war für eine Rechtsverletzung erst verantwortlich, sobald er von ihr wusste und nichts gegen sie unternahm."

(Christian Lindner)

Ist das falsch?


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