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Lucas Hernandez zu Bayern? (Fußball allgemein)

Kulibi77, Dienstag, 26.03.2019, 19:33 (vor 2070 Tagen) @ Klopfer

In anderen Ländern möge das gehen, aber in Deutschland wäre eine solche Option ein Verstoß gegen das Teilzeit- und Befristungsgesetz, also illegal und nichtig.


Mit Deutschem Abeitsrecht hat das aber auch wenig zu tun. Klar, wenn Hernandez nach 5 Jahren tschüss sagt, wird jedes Arbeitsgericht ihm Recht geben. Aber die eigentliche Frage ist ja, was werden die UEFA und die FIFA zu einem Vertragsbruch sagen, wenn er dann die Spielberechtigung für China oder USA haben möchte ?

SGG
Klopfer

Es ist kompliziert. Die Situation des Spielers spielt eine Rolle (er darf nicht benachteiligt oder bestraft werden) und welches Recht der CAS als anwendbar ansieht. Wenn es das deutsche Recht ist, dann ist die Klausel ungültig. Manchmal kann der CAS aber keine genaue Jurisdiktion festlegen und dann fällt der CAS auf Schweizer Recht zurück. Und dort sind diese Klauseln fast immer legal.


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