schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

dafür (Sonstiges)

patrahn, Gelsenkirchen, Mittwoch, 24.06.2020, 09:09 (vor 2112 Tagen) @ timmoe

Ich würde mal tippen dass aus der Abrechnung ein Guthaben entstanden ist. Ein Guthaben würde bedeuten, dass die berücksichtigten Vorauszahlungen für Betriebskosten im Abrechnungszeitraum ja zu hoch angesetzt waren. Dementsprechend wird das Guthaben einmalig verrechnet, da wird nix vom Regelsatz gekürzt... das Guthaben zählt als einmaliges Einkommen, und dann reduzieren sich natürlich die Leistungen für den entsprechenden Monat.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


schwatzgelb.de unterstützen

1558828 Einträge in 16723 Threads, 14372 registrierte Benutzer Forumszeit: 05.04.2026, 23:37
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln