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Dagegen (Sonstiges)

Zoon, Donnerstag, 25.06.2020, 10:06 (vor 2016 Tagen) @ Weltimperator
bearbeitet von Zoon, Donnerstag, 25.06.2020, 10:24

Ich konnte halt nie nen Ferienjob machen weil das meiner Mutter halt 1:1 abgezogen worden wäre. Man wird zur Unselbstständigkeit erzogen

Aktuell gilt § 1 Absatz 4 Satz 1 AlgII-Verordnung:

"Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen von Schülerinnen und Schülern allgemein- oder berufsbildender Schulen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aus Erwerbstätigkeiten, die in den Schulferien ausgeübt werden, soweit diese einen Betrag in Höhe von 2 400 Euro kalenderjährlich nicht überschreiten.


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