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Gericht lehnt Auslieferung von Assange ab (Sonstiges)

pactum Trotmundense, Syburg, Montag, 04.01.2021, 19:52 (vor 1832 Tagen) @ Zoon

Solange Assange nicht auf freiem Fuß ist, gibt es keinen Grund zu Freude, wenngleich das Schlimmste für den Moment abgewendet werden konnte. Wirkliche Gerechtigkeit wird es ohnehin nicht geben. Denn dafür müssten auch all diejenigen bestraft werden, die Assange diese Verbrechen angetan haben.

Und wer hat Assange "dieses Verbrechen angetan"? Hätte er nicht gegen die Kautionsauflagen verstoßen, wäre er nicht wegen Verstoß gegen Kautionsauflagen verurteilt worden.

Der Verstoß gegen die Kautionsauflagen bestand darin, dass er eine Botschaft betreten hat und dort einen Antrag auf Asyl gestellt hat, statt zur Gerichtsverhandlung zu gehen. Formaljuristisch ist das natürlich ein Verstoß gegen die Kautionsauflagen. Aber ich stelle mir gerade mal vor wie jemand in Saudi-Arabien gegen Kaution frei herum läuft, der ein Verfahren wegen Lästerung des Propheten erwartet, was mit dem Tod bedroht ist und dann in einer deutschen Botschaft Asyl beantragt und irgendwelche Almans dann mit "der verstößt gegen Kautionsauflagen" kommen. Etwas zynisch.

BTW: Der UN-Menscherechtsrat hat 2016 die Verurteilung wegen des Verstoßes gegen Kautionsauflagen offiziell verurteilt und dem Staat Großbritannien eine Protestnote zugesandt mit der Aufforderung Assange umgehend frei zu lassen. Die Verurteilung widersprach dem Grundgedanken der UN-Menschenrechtskonvention. Hat GB nicht interessiert, wie wir wissen. Zeigt aber auch, dass deine Aussage im Hinblick auf "selbst schuld" dem Sachverhalt nicht gerecht wird. GB musste das schon absichtlich so wollen.


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