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Gericht lehnt Auslieferung von Assange ab (Sonstiges)

Zoon, Montag, 04.01.2021, 23:04 (vor 1832 Tagen) @ pactum Trotmundense
bearbeitet von Zoon, Montag, 04.01.2021, 23:10

Der Verstoß gegen die Kautionsauflagen bestand darin, dass er eine Botschaft betreten hat und dort einen Antrag auf Asyl gestellt hat, statt zur Gerichtsverhandlung zu gehen. Formaljuristisch ist das natürlich ein Verstoß gegen die Kautionsauflagen.

Ich verstehe nicht so ganz, was Du in diesem Zusammenhang mit der Formulierung „formaljuristisch“ ausdrücken möchtest. Assange wurde auf Kaution freigelassen, weil er versprochen hatte, zur Gerichtsverhandlung zu erscheinen. Sich dann sieben Jahre in der Botschaft eines fremden Landes aufzuhalten und nicht zur Gerichtsverhandlung zu erscheinen, ist nicht nur rein äußerlich sondern auch von der Sache her ein Verstoß gegen die Kautionsauflagen.

Aber ich stelle mir gerade mal vor wie jemand in Saudi-Arabien gegen Kaution frei herum läuft, der ein Verfahren wegen Lästerung des Propheten erwartet, was mit dem Tod bedroht ist und dann in einer deutschen Botschaft Asyl beantragt und irgendwelche Almans dann mit "der verstößt gegen Kautionsauflagen" kommen. Etwas zynisch.

Nicht alles was hinkt, ist auch ein Vergleich. Die Menschenrechtssituation von Assange in London 2012 war deutlich besser als die eines Religionskritikers in Riad. Das einzige, was ihm 2012 drohte, war es nach Schweden ausgeliefert zu werden, um sich dort einem (minder schweren) Vergewaltigungsvorwurf stellen zu müssen. Bei einer Verurteilung wäre er in einem schwedischen Gefängnis untergebracht worden. In Schweden wären die Lebensbedingungen im Vollzug erheblich besser gewesen als in seinem Einzelzimmer in der ecuadorianischen Botschaft in London. Auch die Gefahr einer Anschlussauslieferung in die USA hätte sich nur bei deutlichen Zusagen der USA zu den in den USA anklagbaren Tatbeständen und aussprechbaren Strafen realisieren lassen. Insoweit war 2012 zu erwarten, dass die Schweden bei einem Auslieferungsersuchen der USA strenger sein werden als die Briten.

BTW: Der UN-Menschenrechtsrat hat 2016 die Verurteilung wegen des Verstoßes gegen Kautionsauflagen offiziell verurteilt und dem Staat Großbritannien eine Protestnote zugesandt mit der Aufforderung Assange umgehend frei zu lassen. Die Verurteilung widersprach dem Grundgedanken der UN-Menschenrechtskonvention. Hat GB nicht interessiert, wie wir wissen. Zeigt aber auch, dass deine Aussage im Hinblick auf "selbst schuld" dem Sachverhalt nicht gerecht wird. GB musste das schon absichtlich so wollen.

Der UN-Menschenrechtsrat ist kein Gericht sondern ein politisches Gremium der UN, in dem einzelne Staaten Internationale Politik machen. Verurteilt wurde UK nicht vom Menschenrechtsrat sondern von der Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen des Menschenrechtsrats (WGAD). Begründet wurde diese Stellungnahme sinngemäß mit dem Argument, Assange sei in London „willkürlich“ verhaftet worden, obwohl er dort verhaftet wurde, um ihn auf der Grundlage eines Europäischen Haftbefehls an Schweden auszuliefern. Auch habe er keine Möglichkeit, Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen, obwohl er ja im Rahmen eines solchen Rechtsschutzverfahrens gegen Kaution freigelassen wurde. Die ganze zeitliche Verzögerung, die durch seine Flucht in die Botschaft eingetreten ist, wurde UK angelastet, obwohl diese nun wirklich nicht UK sondern Assange zu verantworten hat. Was von der Stellungnahme der WGAD zu halten ist, kann man hier nachlesen:
https://zeitschrift-vereinte-nationen.de/fileadmin/publications/PDFs/Zeitschrift_VN/VN_2016/Heft_4_2016/09_B%C3%B6hringer_VN_4-16_9-8-2016_l.pdf


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