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Verwaltungsgericht Berlin: Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper zulässig (Corona)

Mob-Jenson, Siegen, Dienstag, 28.12.2021, 12:21 (vor 888 Tagen) @ markus

Denn auch wenn dieser mit dem Verkauf von F2Feuerwerk zum Jahreswechsel einen bedeutenden Teil seines Umsatzes erziele, sei offen, ob er nicht doch teilweise anderweitige Absatzmöglichkeiten finden könne.

Abgesehen vom Sinn oder Unsinn dieses Beschlusses und des Böllerns an Sich ist dieser Satz natürlich maximal zynisch für die Hersteller. Wo soll es denn hin?


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