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Neuregelung Grundsteuer (Politik)

RE_LordVader, Dienstag, 27.09.2022, 11:18 (vor 549 Tagen)

Ich habe die Tage unsere Feststellungsbescheide (also die beiden vom Finanzamt verschickten, der zu Grundsteuerwert und den zum sich daraus ergebenden Grundsteuermessbetrag) bekommen.

Mir war klar, dass es für uns als Eigenheimbesitzer bei dem Einfamilienhaus zu einer Erhöhung kommen wird. Das ist ja auch das was grundsätzlich so gewollt war und was ich auch durchaus richtig finde. (Ja wirklich, auch wenn es mich persönlich finanziell trifft, ist es schon so, dass man den Luxus in einem Einfamilienhaus zu wohnen gesellschaftlich nicht fördern sollte, sondern die entlasten, die ökologisch sinnvoller in Mehrfamilienhäusern wohnen)

Aber wenn die Stadt Do nicht den Hebesatz grundsätzlich deutlich anpasst (also absenkt) wird das in unserem Falle dann fast eine Verdreifachung werden. Und das ist schon etwas ganz anderes als die Beispiele des Bundesministeriums nahelegen...

Auch ist man als Bewohner alter Häuser wieder mal besonders gekniffen.
Für den Grundsteuerwert werden ja die Nutzungsdauer der Gebäude berücksichtig... nun ist unser Haus von 1939, bei der wirtschaftlichen Nutzungsdauer von 80 Jahren sind wir also bei "-3 Jahren"... aber es wird ja nur "vor 1949" als Kategorie erfasst, also wird daraus für das FA schon "höchstens 7 jahre"... da das aber dann nur einen niedrigen Wert ergeben würde, wird dieser dann komplett an jeder Realität vorbei als "mindestens 24 Jahre" eben auf die 24 Jahre Restnutzungsdauer angesetzt. (Es ist für das FA also komplett egal ob das Haus 1939 oder 1966 gebaut wurde, es ist gleich viel wert, auch die "Bewirtschaftungskosten", also letztlich die Instanthaltungskosten werden da nicht irgendwie erhöht (Im Gegenteil, je älter, desto niedriger werden sie angesestzt...)

Die Frage an Euch wäre: Hat schon jemand anderes seine Bescheide erhalten? Und sieht es da Größenordnungsmäßig ähnlich aus?


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