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Neuregelung Grundsteuer (Politik)

Ulrich, Donnerstag, 06.10.2022, 13:11 (vor 569 Tagen) @ markus

Ich habe nur einen Bescheid bekommen, vom Finanzamt.
Um ein Drittel ist der Messbetrag gestiegen.
Ist das jetzt viel? Hört sich irgendwie nicht gut an...


Am Ende kommt es auf den Hebelsatz an. Aber ein höherer Messbetrag als Ausgangsbasis klingt jedenfalls nicht so gut. Zumal es auch anders geht. Bei mir ist der Messbetrag gesunken. Interessant finde ich (war mir vorher gar nicht bewusst), dass die möglichen Mieteinnahmen eine wesentliche Rolle spielen. Und da hat man bei mir 8,90€ Kaltmiete je qm, abzüglich 10% aufgrund der Mietniveaustufe 2 angesetzt. Übrig bleiben 8,01€. Finde ich deutlich überzogen, im Mietspiegel steht etwas von 5,09 bis maximal 7,56€.

Sollte man da Widerspruch einlegen? Oder ist das normal, dass dort höhere Werte als im Mietspiegel angesetzt werden?

Es gab vor ein, zwei Tagen im Tagesspiegel aus Berlin einen Artikel, nachdem das in Berlin wohl ebenfalls so ist. Leider hinter der Paywall, man konnte lediglich die Überschrift und die Zusammenfassung lesen.

Ein Widerspruch ist zunächst einmal nicht mit Kosten verbunden. Zudem verschiebt er die Rechtskraft des Bescheides nach hinten. Ich würde das machen. Aber ich würde das -auch wenn der Schritt Geld kostet- aber mit meinem Steuerberater absprechen.


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