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Da liegt glaube ich ein Missverständnis vor ... (Politik)

DB146, Lokschuppen, Dienstag, 27.09.2022, 20:04 (vor 576 Tagen) @ RE_LordVader

Daher die Frage nach den Bescheiden anderer...

Und die Antwort von Saladin lässt halt schon darauf schließen, dass die letztliche Erhöhung bei mir auf eine Verdoppelung hinauslaufen wird.
(Er hat halt einen Bescheid mit 1,4fach erhöhtem Grundwert, also der halben Erhöhung verglichen mit mir. Und da ich davon ausgehe, dass auch er auf der Seite derer ist, die eher eine Erhöhung erfahren werden (also kein Besitzer eines Wohnturms (die Mieter erhalten die Bescheide ja logischer Weise nicht)), ist das schon mal ein Indiz.

Ja mir ist klar, dass es letztlich erst in zwei Jahren entschieden wird, wenn Dortmund den neuen Hebesatz festlegt.
Und ebenso geht es nicht um existenzbedrohende Summen. Da sind die Energiepreise, vor allem wenn der kommende Winter nicht so mild wird wie der vergangene, sicherlich kritischer.

Ich wollte lediglich eine Wasserstandsmeldung einholen.

Und zugegebener Maßen meine Verwunderung über die Berechnung ausdrücken.

Die Finanzämter haben die Steuermesszahl deutlich reduziert (glaube um 1/10) gegenüber der bisherigen Berechnung. Damit sollte der Effekt der höheren Immobilienwerte (ggü. dem früheren Modell) ausgeglichen werden (so die Zielsetzung). Damit sollte verhindert werden, dass die Grundsteuern zu stark steigen, wenn die Städte den Hebesatz nicht anpassen - denn darauf haben Bund und Land keinen Einfluss (!).

Die Städte sind zwar angehalten, den Hebesatz dann letztendlich so anzupassen, dass die Einnahmen in etwa gleich bleiben. Sie sind aber nicht dazu gezwungen. Zudem wurden Modellrechnungen durchgeführt - auf Grundlage sehr genauer Daten. So hatten die Finanzämter gute Infos über die Bodenrichtwerte (BORIS NRW), die Nettokaltmieten und die Wohnflächen. Daher wurde die Steuermesszahl sehr realistisch angepasst, so dass die Kommunen in Summe vermutlich automatisch relativ gleichbleibende Einnahmen haben. Für den Einzelnen kann das dann trotzdem eine sehr viel höhere Grundsteuer bedeuten (insb. bei großen Wohnflächen, großen Grundstücken, hohen Bodenrichtwerten oder hoher Nettokaltmiete).

Interessant wird es sein, was die Gerichte dann aus den neuen Regelungen machen werden... denn man hat sich bei der Umsetzung nicht 100 %-ig an die Vorgaben gehalten.


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