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wohl keine Zwangsexmatrikulation möglich (Politik)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Mittwoch, 07.02.2024, 16:59 (vor 973 Tagen) @ Zoon

Besteht rechtlich die Möglichkeit bei einer Verurteilung diese Person zu exmatrikulieren?

Für eine Zwangsexmatrikulation ist eine Rechtsgrundlage erforderlich. In § 15 des Berliner Hochschulgesetzes ist zwar die Möglichkeit der Exmatrikulation geregelt. Diese Norm sieht aber keine Zwangsmatrikulation für ein Gewaltdelikt zu Lasten eines anderen Studenten vor. Infolgedessen dürfte eine Zwangsexmatrikulation rechtlich nicht möglich sein.

Das halte ich auch für durchaus vernünftig


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