Willkommen im BVB-Forum

2023 vermutlich über 67.000 Kindeswohlgefährdungen in Deutschland (Politik)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Sonntag, 08.09.2024, 11:46 (vor 745 Tagen) @ Sascha

Mich ärgert wir folgendes:

Mein Mandant würde mit dem Jugendamt sprechen. Aber erst nach Abschluss des Verfahrens. Die Dame hat jetzt - nur aus Taffke - ein Kindeswohlgefährdungsverfahren eingeleitet, weil mein Mandant eines seiner Grundrechte ausgeübt hat.

Wenn's da wirklich um zeitliche Abläufe ginge, dann würde man auf solche Nonsens-Verfahren einfach verzichten. Zum Termin müssen erscheinen:

Mein Mandant, dessen Eltern und seine Schwester. Alle haben qua Verwandtschaft ein Zeugnisverweigerungsrecht. Der Erkenntnisgewinn des Verfahrens ist null.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread: