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2023 vermutlich über 67.000 Kindeswohlgefährdungen in Deutschland (Politik)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Sonntag, 08.09.2024, 09:40 (vor 468 Tagen) @ Kruemelmonster09

Ja, wir müssen wirklich reden. Über die Jugendämter und deren Personal.

Ich weiß, dass bei mir ja idR nicht die einfachen Fälle landen.

Aber einer der Fälle aus diesem Jahr hat folgenden Hintergrund:

Ich vertrete einen Minderjährigen in einer Strafsache. Relativ unappetitlich alles.

Ich habe mir die Akte kommen lassen, aus der ergibt sich, dass die angeblichen Opfer Aussagen tätigen, die sich zT diametral widersprechen. Es werden verschiedenste Varianten angeboten, von denen keine stimmen kann und die auch auf Vorhalt der Polizei abgegeben werden.

Ich schlage dem Mandanten vor, dass wir eine schriftliche Einlassung fertigen und wir weisen auf die Widersprüche hin.

Es gibt noch keine Reaktion der Staatsanwaltschaft darauf.

Das Jugendamt einer größeren Stadt in NRW meldet sich daraufhin bei den Eltern meines Mandanten. Man möchte mit ihm reden.

Ich rate ausdrücklich davon ab, weil die Mitarbeiter des Jugendamtes keinerlei Schweigeverpflichtung haben und die Staatsanwaltschaft sich ansonsten der Akten oder der Mitarbeiter bedienen kann. Das teilen wir dem Jugendamt auch genau so mit.

Jetzt kommt der große Auftritt von Teilzeit-Astrid (Telefonische Erreichbarkeit: Montag und Mittwoch, jeweils 9-11 Uhr).

Teilzeit-Astrid ruft wutschnaubend in meiner Kanzlei an. Eine Litanei beginnt, man müsste unbedingt mit ihm reden, was denn das Probleme wäre, bla bla bla.

Ich habe ruhig und sachlich nochmals auf das fehlende Zeugnisverweigerungsrecht hingewiesen und auf die Fälle des Karlsruher Fanprojektes. Auf den Grundsatz "nemo tenetur se ipsum accusare", der Verfassungsrang hat.

Das dicht Teilzeit-Astrid aber nicht an.

"Wir haben hier ganz klare interne Vorschriften, wir müssen uns mit ihrem Mandanten unterhalten".

Ich habe auf das Zeugnisverweigerungsrecht meines Mandanten hingewiesen. Egal, wir wollen mit ihm reden.

Naja, Teilzeit-Astrid, er aber nicht mit euch.

Teilzeit-Astrid beendet das Gespräch damit, dass sie mit ihrer Vorgesetzten sprechen müsste, weil wir ja unkooperativ wären. Ubd sie hätten ihre Vorschriften.

Wer kennt die Normenpyramide nicht. Interne Vorschriften des Jugendamtes stechen das Grundgesetz.

Nun hat Teilzeit-Astrid tatsächlich ein Verfahren vor dem Familiengericht eingeleitet. Wegen angeblicher Kindeswohlgefährdung. Betroffen sind angeblich mein Mandant und dessen jüngere Schwester.

Ein Verfahren, was niemand möchte, unser aller Steuergeld kosten wird und niemand braucht. Mit Ausnahme von Teilzeit-Astrid.

Und das ist die Qualität an Mitarbeitern, die in den Jugendämtern arbeiten.

Ich habe diverse Verfahren, wo die Unterhaltsbeistandschaft so gut funktioniert, dass deutlich zu wenig Unterhalt geltend gemacht wird. Mehrbedarf? Sonderbedarf?

Kenne mer nit, bruche mer nit, fott domet.

Das Jugendamt soll in Kindschaftssachen eine Stellung Nahme abgeben? Passiert nur widerwillig, Gerichtstermine werden unentschuldigt nicht wahrgenommen. Es ist ein Graus.


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