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Neuanfang nach Watzke (BVB)

Sascha, Dortmund, Mittwoch, 21.05.2025, 13:47 (vor 208 Tagen) @ Burgsmüller84

Nein, sowas reicht nicht. Es steht explizit in der Satzung, dass er für den BVB bevollmächtigt sein müsste, also mindestens Prokurist.

Die Frage wird sich nicht stellen. Watzke wird vor seiner kürzlichen Wahl die Bestätigung im Amt nach Ausscheiden aus der KgaA abgeklärt haben.

Das wird dann wohl eher ein rein formeller Akt, der kurz abgehandelt wird.


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