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CHS, Lünen / Dortmund, Sonntag, 08.03.2026, 09:18 (vor 2 Stunden, 15 Minuten) @ fallrückzieher

Ich bin kein Aktienrechtler, aber wenn ein Vertrag, der bis Sommer 26 befristet ist, jetzt genau das tut, braucht es da ganz sicher keine ad hoc Meldung.

Nein, keine Adhoc-Pflicht (obwohl eine Krebserkrankung von Herrlich mal dazu führte), trotzdem muss man Entscheidungen verkünden. Sicherlich gibt es bessere Orte, aber wenn er bestimmte Sachen verschweigt, die Auswirkungen auf den Aktienkurs hat, macht er sich strafbar.

Gruß

CHS


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