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Den Ball flach halten ! (Sonstiges)

Flankengott, Dortmund, Dienstag, 27.12.2016, 22:05 (vor 2676 Tagen) @ simie

Du hast deinen Beitrag so geschrieben, dass es der Regelfall ist, dass man nach der Hälfte der Haftstrafe freikommt. Und das ist nun mal Blödsinn. Selbst bei Jugendhaft trifft das nicht zu.
Eventuell wurde bei deinem Bekannten noch Untersuchungshaft verrechnet?
Oder wurde er abgeschoben?

PS: Ich wollte dich damit nicht beleidigen. Wenn es so angekommen ist, tut es mir leid.

Ne da wurde keine U-Haft angerechnet...abschieben wäre auch schwer, da er deutscher is :-D
Vielleicht lag es an der Tat und daran, dass er zum ersten mal drin war ?!
Allerdings kamen auch andere Bekannte erheblich früher raus. Kenne einige die pünktlich einfahren sobald es kälter draußen wird. Und deshalb auch die Bemerkung, dass man das eigentlich recht easy absitzen kann.


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