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BVB identifiziert 61 Tatverdächtige (BVB)

Micawber, Sauerland, Freitag, 17.02.2017, 15:15 (vor 2625 Tagen) @ Phil

Gibt es denn eindeutige Richtlinien, wann der Inhalt eines Banners strafechtlich relevant ist oder nicht?


Ja gibt es. Strafgesetzbuch ;-)

Und dann halt jeweils die in ihren Entscheidungen freien Gerichte, die diese Gesetze anwenden und auslegen müssen.

MF
PHIL


Beleidigungen und Aufforderungen zur Gewalt, wobei es bei beiden Sachverhalten ja eben durchaus größeren Interpretationsspielraum bei den Gerichten gibt. Der BVB erwähnt in seiner Stellungnahme allerdings nur beleidigende Plakate.

Der DFB hält es ja nicht nötig, klar zu stellen, welche Plakate nun genau strafwürdig waren und welche nicht. Letztlich bleibt es völlig im Unklaren, was denn nun erlaubt ist und was nicht.


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