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Röckenhaus (BVB)

stfn84, Köln, Dienstag, 07.02.2017, 11:55 (vor 3235 Tagen) @ klaus08

Wenn (versuchte) Delikte wie Körperverletzungen von manchen Personen jetzt instrumentalisiert werden um unliebsame Kritiker mundtot zu machen, ist das einfach abartig und falsch.

Ja: Die Täter, die Flaschen und Co. auf andere Menschen geworfen haben, sind strafrechtlich zu belangen.
Schade, dass dies nicht am Samstag passieren konnte. Es ist ja bildlich dokumentiert, dass die Randalierer ihre Wurfgeschosse wenige Meter von Polizisten entfernt abfeuern durften - ohne jegliche Konsequenz. Aber wenigstens hat die Polizei die Kamera draufgehalten. Juchu!

Nur weil einige Hohlköpfe mit Gewalt agiert haben, darf aber nicht die Fanszene auf die Anklagebank gesetzt und mit drakonischen Strafen belegt werden. Das hat Nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun.
Es geht hier auch keinesfalls um Relativierungen von Straftaten: Versuchte (schwere) Körperverletzung ist nicht schön zu reden und keinesfalls zu vertuschen. Aber weil Person A eine Flasche wirft, muss doch nicht Person B dafür haften.

Ansonsten würde ich mich freuen, dass beim nächsten Angriff auf eine Flüchtlingsunterkunft die Politiker der AfD, CDU, CSU, ... allesamt vorgeführt werden. Schließlich haben sie sich kritisch gegenüber diesen Menschen geäußert.


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