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BVB droht offenbar Komplett-Sperrung der Südtribüne (BVB)

Sofaballgott, Gießen, Freitag, 10.02.2017, 09:39 (vor 3230 Tagen) @ MDomi

Beleidigungen sind strafrechtlich relevant. Aufruf zum Suizid auch. Auf den Rest will ich nicht eingehen.

Da kann die Polizei dann insofern eingreifen, als dass sie den Veranstalter unter Abwägung der Situation zur Entfernung auffordert oder selbst tätig wird. Wenn das den Ordnern aus welchen Gründen auch immer nicht möglich war und die Polizei auch selber nicht aktiv wurde müssen sich die Ordnungsbehörden wohl entschieden haben, dass die Banner verbleiben und regulär Ermittlungen eingeleitet werden.

Der "Aufruf" zum Suizid ist vielleicht von streitbarer geschmacklicher Qualität aber wo soll der strafbar sein? Wenn groß vermeldet wird, dass man die "Hochhalter" (die müssen ja nicht mal Urheber sein) identifiziert hat ist das eher für den Verein interessant, weil er die vielleicht künftig nicht mehr im Stadion sehen will.


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