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FAZ: Ein Auto als Mordwaffe (Fußball und Sport allgemein)

markus93, Sauerland, Dienstag, 28.02.2017, 06:28 (vor 3214 Tagen) @ Kulibi77

beim bedingten Vorsatz (dolus eventualis), möchte der Täter zwar nicht den Taterfolg herstellen, aber er hält ihn für möglich. Wenn ich mit 170 über rote Ampeln rase, dann halte ich einen tödlichen Unfall für möglich, außer ich bin ein Vollidiot.

Wenn du mit 170 über rote Ampeln fährst BIST du ein Vollidiot. Ich halte das Urteil für schwierig. Einerseits begrüße ich, dass dieses Verhalten so hart bestraft wird, andererseits, muss halt für Mord wirklich die Tötungsabsicht bestehen und ich bezweifle, dass die sich ins Auto gesetzt haben und dachten so wir bringen jetzt erstmal jemanden um. Das war "einfach" sehr dummes und rücksichtsloses Verhalten. Leider mit Todesfolge. Ich finde sie sollten die maximal Strafe für fahrlässige Tötung erhalten. Jeder möchte, dass sie wenn sie mal in Konflikt mit dem Gesetz stehen, auch nach diesem bestraft werden, auch wenn es schwer fällt sollte dies auch für die beiden Verurteilten gelten.


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