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Recht auf freie Meinungsäußerung mit Anmeldung (!) untersagt Meppen-MSV (Fußball und Sport allgemein)

Ulrich, Montag, 02.03.2020, 08:15 (vor 2137 Tagen) @ Sascha

Ist für mich nochmal eine neue Dimension. Das geht hier an die Grundrechte.

https://www.reviersport.de/artikel/unterbrechung-in-meppen-msv-kapitaen-stoppelkamp-haelt-aufregung-fuer-uebertrieben/

Plakat war angemeldet und genehmigt. Ein Duisburger Ultra erzählte mir die Story. Es wurde tatsächlich wegen des Duisburger Banners

„Hat der Dietmar genug Kohle
Wird zu seinem Schutz und Wohle
Von Leuten deren Wort nichts wert
Mal wieder jemand ausgesperrt.“


Was die freie Meinungsäußerung angeht, ist die Rechtslage komplizierter. Der Gastverein als Veranstalter darf auch grundsätzlich durchaus auch rechtlich legitime Meinungsäußerungen untersagen, er hat das Hausrecht.

Ich würde sagen, dass es sogar noch komplizierter ist, weil das Hausrecht bei diesen "teilöffentlichen" Veranstaltungen nur eingeschränkt gilt. So dürfen die Vereine ja nicht völlig grund- und anlasslos Stadionverbote gegen Personen verhängen.

Das ist richtig. Aber ich vermute, auch hier gibt es Eskalationsstufen. Zunächst muss man die jeweiligen Personen wahrscheinlich ansprechen und auffordern, ihr Verhalten einzustellen. Tun sie das, ist alles gut. Aber weigern sie sich, dann kann man sie wahrscheinlich wegen dieser Weigerung, der Aufforderung Folge zu leisten heraus setzen.


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