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Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Rundfunkgebühren werden erhöht (Sonstiges)

Ausputzer, Düsseldorf, Donnerstag, 05.08.2021, 13:28 (vor 1623 Tagen) @ MarcBVB

Es war damals ja hier Thema, auch weil die Weigerung der CDU die Regierungskoalition in Sachsen-Anhalt bis zum Zerreißen belastet hatte.

Erhöhung des Rundfunkbeitrags – Verfassungsgericht stimmt Öffentlich-Rechtlichen zu

> Absehbar.

Warum war das für Dich absehbar? Ganz ernts gemeinte Frage!

Der Staatsvertrag bedarf für seine Umsetzung der Zustimmung der Landesparlamente (so wie jeder interantionale Vertrag der Ratifizierung / Umsetzung durch ein nationales Gesetz) der Zustimmung des Bundestages bedarf. Wenn ein Parlament nicht zustimmt, kommt der Staatsvertrag nicht zustande und entfaltet keine Wirkung.

Überspitzt formuliert: Wenn aber die Zustimmung des von der Bevölkerung gewählten Souveraäns, also des Parlamentes, entbehrlich ist bzw. Zustimmungspflicht besteht, wofür dann überhaupt Wahlen und Parlamente?

Man muss trotzdem an das Programm ran, nur halt über den entsprechenden Staatsvertrag.

Und zwar dringend. Neben dem Program erscheint mir zudem auch die Vergütungsstruktur im ÖR im Vergleich zu Ämtern wie Kanzler, Minister, Richter dringend korrekturbedürftig.


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