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Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Rundfunkgebühren werden erhöht (Sonstiges)

Zoon, Samstag, 07.08.2021, 09:24 (vor 1622 Tagen) @ klsch

das was du beschreibst sind Tatsachen, jedoch durch die Steuer finanziert.
Ich erinnere mich noch an die Debatte wo das Wort GEZ gegen Rundfunkbeitrag ersetzt wurde.
Viele Politiker wollten es auch Steuer nennen das wurde wegen der verbotenen Zweckbindung verhindert. Somit wurde es zum Beitrag umbenannt und das ganze Geld kann dem ÖR zukommen.

Ich glaube es war im Jahr 2013.

Was jedoch nicht geklärt wurde ist "dürfen Beiträge eingezogen werden für Sachen die ich nicht nutzte"

Meinst Du wirklich, dass sich Bundesverfassungsgericht für die Erhöhung des Rundfunkbeitrages ausspricht ohne zuvor geprüft zu haben, ob der Beitrag überhaupt erhoben darf?

Die Rechtsfrage ist schon längst geklärt. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts werden Beiträge seit jeher erhoben für die Bereitstellung (also potentielle Nutzungsmöglichkeit) einer öffentlichen Leistung, währenddessen Gebühren erhoben werden für die konkrete Inanspruchnahme einer öffentlichen Leistung.

Früher wurde von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) Rundfunkgebühren erhoben. Diese fielen nur an, wenn man ein Radio oder ein Fernseher genutzt hat. Es gab damals viele Mitbürger, die keine Gebühren entrichtet haben, weil sie angeblich keinen Radio bzw. Fernseher besitzen würden. Die Folge war, dass ein ganzes Heer von GEZ-Beauftragten unterhalten werden musste, die nachgeprüft haben, ob dem so ist und sich hierbei auch mit Hilfe von Tricks Zugang zur Wohnung bzw. zu den Geschäftsräumen von Nichtgebührenzahlern verschafft haben. Als dann fast jeder Haushalt einen internetfähigen PC zu Hause hatte, mit dem man per Internet Radio hören und Fernsehen schauen konnte, entschieden sich die Bundesländer für die Erhebung des Rundfunkbeitrages.


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