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Kapazität im Stadion soll auf 50.000 erhöht werden (BVB)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Mittwoch, 22.09.2021, 19:28 (vor 936 Tagen) @ markus

Weil das der Veranstalter tun muss.


Antragberechtigt werden beide sein, schließlich werden beide in ihren Grundrechten eingeschränkt. Der Veranstalter, weil dieser nicht alle Plätze verkaufen darf (Grundrecht auf ausgeübten Gewerbebetrieb). Aber auch jeder Fan, der ein Spiel besuchen will und dessen Dauerkarte noch immer gesperrt ist (Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit).

Die Möglichkeiten, Art. 2 einzuschränken sind deutlich einfacher, als die Möglichkeiten, Art. 12/14, je nachdem woher man den Gewerbebetrieb nimmt.


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