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Kapazität im Stadion soll auf 50.000 erhöht werden (BVB)

markus, Donnerstag, 23.09.2021, 16:12 (vor 918 Tagen) @ Smeller
bearbeitet von markus, Donnerstag, 23.09.2021, 16:17

Generell kann der Veranstalter immer sein Hausrecht geltend machen, solange er nicht gegen offensichtliche Sachen wie Diskriminierung verstößt.

Mag sein, dass bei der Prüfung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes exakt dort die Grenze liegt. Kann ich nicht beurteilen und kenne auch die Rechtsprechung zu Stadionverboten nicht. Vielleicht kann uns Marc hier weiterhelfen.

Wenn wir die beiden Extreme nehmen: Diskriminierung (u.a. Ausschluss aufgrund der Hautfarbe, der Herkunft, des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung) wird nicht rechtmäßig sein. Wenn aber jemand gegen die Vereinssatzung oder die Stadionordnung verstößt, wird ein Ausschluss rechtmäßig sein.

Aber mal davon abgesehen: Watzke sagt ja nicht von sich aus, dass nur eine bestimmte Anzahl an Leuten rein darf. Das sagt das Land NRW.


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