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Kapazität im Stadion soll auf 50.000 erhöht werden (BVB)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Mittwoch, 22.09.2021, 21:00 (vor 946 Tagen) @ waltrock

Weil das der Veranstalter tun muss.


Antragberechtigt werden beide sein, schließlich werden beide in ihren Grundrechten eingeschränkt. Der Veranstalter, weil dieser nicht alle Plätze verkaufen darf (Grundrecht auf ausgeübten Gewerbebetrieb). Aber auch jeder Fan, der ein Spiel besuchen will und dessen Dauerkarte noch immer gesperrt ist (Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit).


Bist du dir in Zweiterem so sicher? Wenn die Südtribüne vom BVB wg. Auflagen des DFB gesperrt wird (Geisterspiel) kann ja auch nur der BVB den Klageweg bestreiten.

Man wird wohl kaum als Fan vor Gericht ziehen können, dass man doch das Spiel besuchen möchte um seine Persönlichkeit zu entfalten. Man könnte höchstens den BVB auf Erstattung des Ticketpreises verklagen.

Und da der BVB die Verträge ruhend gestellt hat und auch kein Geld eingezogen hat, entsteht in dem Sinne auch kein Schaden.

Doch, selbstverständlich kannst du genau das. Der BVB wird dir nämlich gerne bestätigen, dass er dir gerne den kostenpflichtigen Stadionbesuch erlauben würde, aber auf Grund behördlicher Maßnahmen genau das nicht darf. Dann verletzt aber die Corona-VO des Landes NRW idF vom Tag X dich in deinem Grundrecht auf freie Entfaltung deiner Persönlichkeit. Die Frage stellt sich dann nur noch, ob der Infektionsschutz das rechtfertigen kann.


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