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Kapazität im Stadion soll auf 50.000 erhöht werden (BVB)

markus, Mittwoch, 22.09.2021, 19:46 (vor 943 Tagen) @ waltrock

Weil das der Veranstalter tun muss.


Antragberechtigt werden beide sein, schließlich werden beide in ihren Grundrechten eingeschränkt. Der Veranstalter, weil dieser nicht alle Plätze verkaufen darf (Grundrecht auf ausgeübten Gewerbebetrieb). Aber auch jeder Fan, der ein Spiel besuchen will und dessen Dauerkarte noch immer gesperrt ist (Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit).


Bist du dir in Zweiterem so sicher? Wenn die Südtribüne vom BVB wg. Auflagen des DFB gesperrt wird (Geisterspiel) kann ja auch nur der BVB den Klageweg bestreiten.

Man wird wohl kaum als Fan vor Gericht ziehen können, dass man doch das Spiel besuchen möchte um seine Persönlichkeit zu entfalten. Man könnte höchstens den BVB auf Erstattung des Ticketpreises verklagen.

Und da der BVB die Verträge ruhend gestellt hat und auch kein Geld eingezogen hat, entsteht in dem Sinne auch kein Schaden.

Mag sein, dass die Klage aus diesen Gründen abgewiesen wird. Das sind ja zwei verschiedene Paar Schuhe. Mir ging es um die Frage, ob man als Betroffener überhaupt antragberechtigt ist, unabhängig von den Erfolgsaussichten. Auch wenn das banal klingt: Mit dem Besuch des Stadion übt jeder sein Grundrecht aus, die eigene Persönlichkeit frei zu entfalten. Dieses Recht wird derzeit eingeschränkt und dagegen wird jeder Betroffene klagen können. Wenn nicht der BVB der Antragsgegner ist, dann wahrscheinlich die zuständige Behörde oder der Staat.


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