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Amnestie für Verurteilte (Politik)

FliZZa, Sersheim, Freitag, 22.03.2024, 15:23 (vor 702 Tagen) @ simie

Zwischen einem kleinen Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit und Strafen aus Strafverfahren besteht dann jedoch ein ziemlicher Unterschied.

Aber natürlich ist es auch ein Argument zu sagen "Freunde, das war halt damals verboten und das wusstet ihr".
Zumindest sehe ich keine Zwangsläufigkeit darin die Leute jetzt alle im Nachgang frei zu sprechen.

(Auch wenn ICH das wohl tun würde)


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