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Amnestie für Verurteilte (Politik)

SebWagn, HH Harvestehude, Freitag, 22.03.2024, 11:39 (vor 41 Tagen) @ Weltenbummler09

...etwas das mir bei allem aber irgendwie aufstößt, ist, dass das Gesetz einen rückwirkenden Erlass für noch nicht oder nicht vollständig vollstreckte Strafen vorsieht, wenn das Verhalten nach der Neuregelung nicht mehr strafbar wäre

Wie kommt man auf so eine Idee?

Bis das Gesetzt beschlossen ist, sind diese Handlungen verboten und strafbar, wie kommt man dann auf die Idee eine Amnestie rückwirkend auszusprechen?

Das ist ja nicht nur ein massiver Aufwand die Fälle zu finden (wobei das dann sicher die Rechtsanwälte der betroffenen schon sehr zeitnah anmerken werden und Überprüfungen zur Freilassung forcieren werden ) teilweise müssen solche Fälle abgeschlossenen Fälle neu überprüft werden

Auch auf die Gerichte komme deshalb eine enorme Zusatzbelastung zu. "Ist der Angeklagte wegen mehrerer Straftaten zu einer sogenannten Gesamtstrafe verurteilt worden, muss das Gericht die nach neuem Recht nicht mehr relevante Betäubungsmittelstraftat nachträglich außer Betracht lassen und die Strafe mit neuer Begründung neu fassen", sagte Rebehn. Der Gesetzgeber sei deshalb gut beraten, die geplante Amnestie-Regelung für noch nicht vollstreckte Altfälle aus dem Cannabisgesetz zu streichen.

https://www.sueddeutsche.de/politik/cannabis-legalisierung-justiz-amnestie-regelung-ueberlastung-1.6384183

Das sehe ich da schon sehr kritisch und verstehe den Grund für diese Amnestie überhaupt nicht


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