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OLG Bremen erlaubt zwangsweises Entsperren per Fingerabdruck! (Politik)

quincy123, Dienstag, 28.01.2025, 11:55 (vor 322 Tagen) @ MarcBVB

Und letztendlich: Ich finde es nicht okay, dass ich an der Ermöglichung der Strafverfolgung gegen mich selbst mithelfen muss. Das kannst und darfst du gerne anders sehen.

Oh, ich nehme nicht an, dass man das als "Mitwirkung Deinerseits" werten würde, wenn man Dir unter Zwang einen Deiner Finger aufs Smartphone drückt. Aber was weiß ich schon. Und ja, ich sehe das komplett anders.

Vielleicht fällt mir noch eine Strafverfolgung ein, bei der ich das anders sehe - aber hier im Beispiel hat es jemanden erwischt, der mit Deinem Rat womöglich keine Strafe erfahren hätte. Ich bin aber grundsätzlich dafür, dass Leute die Kinderpornographie verbreiten auch belangt werden.

Im Übrigen ist die News doch gar keine, oder? Das wurde doch in der Vergangenheit auch schon so entschieden, oder?


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