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OLG Bremen erlaubt zwangsweises Entsperren per Fingerabdruck! (Politik)

quincy123, Dienstag, 28.01.2025, 13:19 (vor 593 Tagen) @ MarcBVB

Das Ergebnis schon, aber zum einen kann man Dich zwingen zum anderen halt nicht - und das ist der Unterschied zwischen "Mitwirkung" und "Zwang", oder?

Ersteres bemängelst Du in dem konkreten Beispiel hier ("dass ich an der Ermöglichung der Strafverfolgung gegen mich selbst mithelfen muss"), dabei hat das mit "mithelfen" doch gar nichts zu tun.


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