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OLG Bremen erlaubt zwangsweises Entsperren per Fingerabdruck! (Politik)

Phil.XXIII, Dienstag, 28.01.2025, 13:32 (vor 593 Tagen) @ quincy123

Ersteres bemängelst Du in dem konkreten Beispiel hier ("dass ich an der Ermöglichung der Strafverfolgung gegen mich selbst mithelfen muss"), dabei hat das mit "mithelfen" doch gar nichts zu tun.

Dann ersetze Mithilfe gegen Mitwirkung. Das Hinhalten des Smartphones vor das Gesicht oder das Auflegen des Fingers geschieht ja gegen den eigenen Willen, insofern würde ich hier schon von Zwang sprechen.


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