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OLG Bremen erlaubt zwangsweises Entsperren per Fingerabdruck! (Politik)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 28.01.2025, 13:13 (vor 322 Tagen) @ quincy123

Marc selbst wertet das anders - Zitat:

Und letztendlich: Ich finde es nicht okay, dass ich an der Ermöglichung der Strafverfolgung gegen mich selbst mithelfen muss.


Er übersieht dabei halt, dass das zwangsweise Entsperren eben genau das nicht ist - die Mithilfe an der eigenen Strafverfolgung. Das ist schon ein Unterschied. Einen PIN muss er ja auch nicht nennen. Also ja: Man muss gar nichts. Kann aber eben auch nicht alle Maßnahmen abwehren.

Naja, es ist de facto nichts anderes. Ob du jetzt den Pin oder den Fingerabdruck abgibst, das Ergebnis ist halt gleich.


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