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Adeyemi äußert sich erstmals zu "Mystery Box" - BVB verordnet Sozialstunden (BVB)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Mittwoch, 19.11.2025, 23:56 (vor 74 Tagen) @ Sascha

Lieber Sascha,

so einfach ist das halt nicht. Ein Tagessatz kann maximal € 30.000,00 betragen, § 40 Abs. 2 StGB.

Jetzt kannst du natürlich auf 30 Tagessätze runter verteidigen. Bleibt dann trotzdem teurer, weil's dann halt tatsächlich geprüft wird, was du verdienst. Deswegen ist die einzig richtige Antwort auf die Frage, was man verdient "Meine finanziellen Verhältnisse sind geregelt".

Zudem vermute ich, dass man den Strafbefehl schon deswegen hat laufen lassen, weil der Reputationsschaden bei einer öffentlichen Hauptverhandlung (und die wäre halt gekommen, nach einem Strafbefehl verteidigen dich nur absolute Könner noch in die Einstellung gegen Auflage. Karim hat mich aber leider nicht angerufen ;-)). Nee, jetzt mal ernsthaft. Ist der Strafbefehl in der Akte, dann macht die StA das meistens einfach nicht mehr mit. Also geht nur der Einspruch, dann kommt die Hauptverhandlung und die ist idR öffentlich. Und niemand möchte Bilder von sich auf der Anklagebank haben. Naja, vielleicht der peruanische Honorarprofessor.

Und eine kleine Anmerkung noch:

Es gibt keine Anwaltspraktikanten. Auch Referendare sind das nicht. Die haben auch immerhin schon ein Staatsexamen.


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