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Sinn vom Tagessatz ../ (BVB)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Donnerstag, 20.11.2025, 08:00 (vor 179 Tagen) @ bambam191279

Nein, der jeweilige Tagessatz ist gering. Zwei Monatsgehälter (=60 Tage) mit 450.000,- ist mit Prämien, Handgeld usw. verhältnismäßig niedrig angesetzt bzw. Adeyemi günstig davongekommen.


Darf man nicht fixe Bestandteile denn überhaupt einrechnen?
Ist doch beim Unterhalt auch so dass Spesen usw nicht mit einfließen oder?

Natürlich darf man das. Und unterhaltsrechtlich relevant sind übrigens alle Einkommensarten nach dem EStG. Bei Spesen gilt: "Es kommt darauf an".


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