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Studie: Illegales TV-Streaming steigt stark an (Fußball und Sport allgemein)

markus, Mittwoch, 03.06.2026, 23:24 (vor 21 Stunden, 20 Minuten) @ Pfostentreffer

Wir haben ein starkes Grundgesetz, das die Tarifautonomie garantiert. Man kann sich zusammenschließen und den Chef, der sich die Taschen vollmacht, dazu zwingen, bessere Löhne zu zahlen.


Erstmal kann man durch Tarifautonomie niemanden zu gar nix zwingen. Sie sagt nur, dass man frei verhandeln darf. Und da gewinnt meistens der am längeren Hebel - und das wahren die letzten Jahrzehnten nicht Arbeitnehmer.

Natürlich kann ein Tarifvertrag erzwungen werden. Dafür gibt es doch extra das Streikrecht.

Zur Herstellung des Verhandlungsgleichgewichts sind die Arbeitnehmer und ihre Gewerkschaften auf den Streik angewiesen. Tarifverträge kommen nur zustande, wenn sie gegebenenfalls von den Gewerkschaften mit den Mitteln eines Arbeitskampfes erzwungen werden können. Ohne die Möglichkeit des Streiks wären Tarifverhandlungen nicht mehr als "kollektives Betteln". Der Streik muß deshalb in unserem freiheitlichen Tarifvertragssystem zum Ausgleich sonst nicht lösbarer Interessenkonflikte möglich sein. Der Senat hat deshalb das Streikrecht der Gewerkschaften anerkannt (vgl. BAG 33, 140, 150 f. = AP Nr. 64 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu A I 2 der Gründe; Urteil des Senats vom 12. September 1984 - 1 AZR 342/83 -, zu B II 2 a der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen). Auch in der Literatur ist das Streikrecht der Gewerkschaften weitgehend anerkannt (vgl. Nachweise in der zuerst genannten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, aaO, S. 151). Gegen diese rechtliche Beurteilung des Streiks sind denn auch keine weiteren Einwendungen erhoben worden, auf die der Senat noch einmal eingehen müßte.

BAG 1 AZR 636/82

Dass die Arbeitgeberseite stärker und die Arbeitnehmerseite schwächer geworden ist, liegt vor allem daran, dass die Gewerkschaften in den vergangenen Jahrzehnten einen erheblichen Mitgliederschwund erlebt haben. Je weniger Mitglieder eine Gewerkschaft hat, desto geringer ist ihre Durchsetzungskraft. Genau deshalb ist auch die Tarifbindung rückläufig. Zahlreiche Unternehmen haben erkannt, dass aufgrund des Mitgliederschwunds die Gefahr wirksamer Gegenwehr immer weiter abnimmt. Für ein Unternehmen ist es natürlich wirtschaftlich attraktiver, Löhne durch Angebot und Nachfrage bestimmen zu lassen als durch einen Tarifvertrag. Das hat nichts mit Schuldzuweisungen zu tun, sondern beschreibt einen tatsächlichen Zusammenhang. Dies anzuerkennen, wäre ein erster Schritt, um die Situation zu verbessern.

Bezogen auf einen Streik bedeutet das Folgendes:

Wenn nur ein kleiner Teil der Belegschaft streikt, während der Rest normal weiterarbeitet, kommt es in der Regel nicht zu einem Tarifabschluss. Würde hingegen nahezu die gesamte Belegschaft die Arbeit niederlegen, hätte das Unternehmen kaum eine andere Wahl, als Verhandlungen aufzunehmen und einen Tarifabschluss zu erzielen.

Es ist eigentlich alles relativ simpel. Aber es fehlt der kollektive Zusammenhalt. Stattdessen wird gerne anonym im Internet abgekotzt, obwohl das absolut gar nichts bringt.


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