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@ Giog: Frage zu Einsichtnahme Urteil (BVB)

Giog, Mittelhessen, Mittwoch, 17.06.2026, 15:05 (vor 3 Tagen) @ stfn84

Man muss den Antrag halt neu fassen bzw. aus den Anträgen einen funktionierenden gießen.

Wenn Rechtmäßigkeit eine zu hohe Hürde darstellt, wird es halt kompliziert ;-)

Mit dem Verweis auf bloße Rechtmäßigkeitserwägungen vereinfachst du aber halt ähnlich wie Markus Dinge, die schon ein bisschen anders liegen.

Machen wir es doch mal ganz konkret:

Ich glaube nach wie vor (die Entscheidung des Gerichts geht da - wie gesagt - nicht ins Detail) dass z. B. unser Antrag isoliert betrachtet eintragungsfähig war. Jedenfalls konnte mir noch niemand einen Passus zeigen, der in unserem Antrag schon für sich genommen ein Hindernis darstellen würde.

Wenn ich nun im nächsten Schritt die weiteren Anträge mit in den Blick nehme und schaue, an welcher Stelle diese mit unserem Antrag kollidieren könnten, komme ich allenfalls auf eine Stelle: In unserem Antrag (der ja rein ein Vorschlagsrecht für Ämter beim BVB regeln sollte) ist von "vier zu wählenden Mitgliedern des Wirtschaftsrats" die Rede, weil das nunmal seinerzeit der status quo der Satzung war. Demgegenüber wurde im Antrag von Benedict Killing begehrt, dass zukünftig alle acht Mitglieder des Wirtschaftsrats von der MV gewählt werden sollen. Somit könnte man rein sprachlich in der Tat vorbringen, dass vier vs. acht eine Kolission darstellt.

Sollte dies ein ausschlaggebender Punkt gewesen sein, finde ich eine Nichteintragung auf dieser Basis jedoch nicht überzeugend, weil "Vorschlagsrecht der Mitgliedschaft" (also ein Wahlmodus) sowie "Anzahl zu wählender Personen im Wirtschaftsrat" zwei völlig verschiedene Paar Schuhe sind und die Chronologie der Anträge (erst wir, dann Benedict) verdeutlicht, dass die MV zunächst ein Vorschlagsrecht der Mitgliedschaft wollte und anschließend wollte, dass alle acht Mitglieder des Wirtschaftsrats gewählt werden.

Wie gesagt: Das ist nur meine Vermutung, worauf das Gericht in seiner Entscheidung abstellte. Aber wenn das die tragenden Gründe waren, zeigt sich halt, dass es mir im Zweifel nicht mal Rechtssicherheit verschafft, wenn ich bei meinem eigenen Antrag sehr sorgfältig arbeite. Und beim eigenen Antrag zu antizipieren, ob ein anderer Antrag die erforderliche Mehrheit bekommt (wir wussten ja nicht, ob es beim status quo = 4 bleibt, oder 8 werden sollten), ist halt auch schlecht möglich.

Ganz konkret hätte man es in unserem Fall allenfalls auflösen können, indem man rein neutrale Formulierungen wählt (sowas wie "die zu wählenden Ämter des Wirtschaftsrats").

Aber was ich sagen will: Diese Umstände verdeutlichen vielleicht, dass man die sehr komplexe Gemengelage (bestehend aus allgemeinem Misstrauen, vorhandener oder eben nicht vorhandener rechtlicher Expertise, ablehnender Haltung des Vereins, mehrere Antragsteller sowie sehr oberflächliche gerichtliche Entscheidung) nicht mal eben so auf "Gebt euch halt mehr Mühe" reduzieren kann.


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