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Woher hast Du denn diese Zahlen? (Sonstiges)

Zoon, Sonntag, 13.11.2016, 11:31 (vor 3310 Tagen) @ Kulibi77

Das stimmt, das war verkürzt dargestellt. Der Bereich Ausgaben für Soziales umfasst auch z.B. den Zuschuss für die gesetzliche Krankenversicherung (14 Milliarden 2016) oder das Eltern-/Kindergeld. Kleinvieh macht auch Mist. Zwei Drittel ca. sind aber Rente und SGBII&III.

Ich halte Deine Darstellung (57 %) nicht nur für verkürzt sondern schlicht für falsch. Jedenfalls ergibt sich dies, wenn man den Informationen von www.bundeshaushalt-info.de folgt.

Was Du mit dem Hinweis auf den Zuschuss für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (§ 26 SGB II)meinst, kann ich nicht nachvollziehen. In den von mir genannten Ausgaben für Leistungen nach dem SGB II und SGB III und gleichartige Leistungen von 34 Mrd. Euro entfallen 21 Mrd. Euro auf das Arbeitslosengeld II. In diesem Betrag sind die Zuschüsse für die Beizträge zur Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bereits enthalten, so dass dem Beitrag von 34 Mrd. Euro kein weiterer Beitrag für die Zuschüsse hinzuzurechnen ist.

Den Hinweis auf das Elterngeld und Kindergeld finde ich auch nicht richtig. Denn diese Leistungen werden ja auch solchen Personen erbracht, die kein Alg II beziehen. Allerdings werden diese Sozialleistungen bei Leistungsempfängern auf das Alg II angerechnet, so dass diese insoweit als gleichartige Leistungen bewertet werden können. Allerdings sind die allermeisten Bezieher von Eltern- und Kindergeld gerade keine Bezieher von Leistungen nach dem SGB II.

Und wie gesagt, wenn wir schon beim Kleinklein sind, die Ausgaben für Leistungen nach dem SGB III müssten noch rausgerechnet werden, da es sich insoweit gerade nicht um "Hartz IV" handelt.


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