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Meinungs- und Demonstrationsfreiheit (Sonstiges)

simie, Eine Insel, Sonntag, 13.11.2016, 14:58 (vor 3614 Tagen) @ Oranjeborusse

Für Stände braucht man eine Gebehmigung. Wenn man sich die nicht holt kann natürlich dagegen vorgegangen werden. Die Genehmigung wiederum darf nicht verweigert werden.


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