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Meinungs- und Demonstrationsfreiheit (Sonstiges)

Oranjeborusse, Sonntag, 13.11.2016, 20:52 (vor 3613 Tagen) @ simie

Für Stände braucht man eine Gebehmigung. Wenn man sich die nicht holt kann natürlich dagegen vorgegangen werden. Die Genehmigung wiederum darf nicht verweigert werden.

Man könnte natürlich Stände blockieren, wie man das bei AfD und Konsorten bereits getan hat.


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