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Großkreutz und VfB Stuttgart trennen sich (Fußball und Sport allgemein)

FourrierTrans, Freistaat Sauerland, Freitag, 03.03.2017, 14:15 (vor 3270 Tagen) @ Klopfer
bearbeitet von FourrierTrans, Freitag, 03.03.2017, 14:21

Verletzung der Aufsichtspflicht? Weil es nicht Job ist mit denen feiern zu gehen, wenn am nächsten Tag gearbeitet werden muss?


Na gut, schaun wir mal in einen anderen großen Betrieb:
Da bist du auf Fortbildung als Führungskraft verantwortlich für einen Haufen Azubis, machst nach dem Seminar mit denen ordentlich einen drauf und die Party gerät ein wenig aus den Fugen, so dass am nächsten Tag die Mannschaft etwas daneben ist und du ziemlich angeschlagen.
Den Jungen ist letztlich nichts passiert, nur du hast gesundheitliche Probleme, die dich erst mal einen Tag ausfallen lassen.

Was passiert dann ?
Im schlimmsten Fall eine Abmahnung - wenn überhaupt

SGG
Klopfer

Als Führungskraft in so einer Situation maximal eine Abmahnung? Pro forma ist das so wahrscheinlich die gängige Praxis, weil alles andere rechtlich auf wackeligen Beinen steht, deine Karriere wird in dem Betrieb aber beendet sein. Da wird man in Industrie und Wirtschaft für weitaus weniger aus dem Betrieb geekelt.


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