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Ehe für alle oder kurz Efa (Sonstiges)

Kulibi77, Freitag, 30.06.2017, 14:41 (vor 2493 Tagen) @ Thor

Prinzipiell hat sich der Staat nicht in das Sexualleben seiner Bürger einzumischen


Natürlich hat er das. Und juristisch tut er das. Als Beispiel ist Sex mit Kindern ist verboten. Und allen ernstes, warum sollte der Staat in seiner Schutzfunktion da außen vorstehen?

Zwangsehen oder sexueller Missbrauch sind auch ohne das Inzestverbot verboten.

Sexueller Missbrauch wäre es ja dann nicht mehr, wenn alles erlaubt wäre. Du hast doch einem Vergewaltiger oder einem Nekrophilen oder Sodomisten dann nicht mehr vorzuschreiben, wie er sein Sexualleben auszuleben hat. Deine eine Aussage widerspricht der anderen.

Ist das dein Ernst?

Solange zwei zurechnungsfähige erwachsene Menschen einvernehmlichen Geschlechtsverkehr haben, solange gibt es kein Grund das zu verbieten. Es werden keine Rechte anderer verletzt, wie z.B. bei einer Vergewaltigung oder beim Sexualverkehr mit einer Leiche. Ja auch ein toter Mensch hat weiterhin eine garantierte Menschenwürde. Es wird eher schwierig von einer Leiche das Einverständnis zum Sexualverkehr zu erlangen. Tote Menschen sind sehr schweigsam lehrt mir die Erfahrung. Sodomie ist im übrigen legal. Nur eine damit einhergehende Tierquälerei wäre strafbar.


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