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Katalonien und die Unabhängigkeit (Sonstiges)

AdamSmith, ..., Mittwoch, 20.09.2017, 19:53 (vor 2403 Tagen) @ Kulibi77

Es gilt das generelle Gewaltverbot des Völkerrechts. Das gilt jedoch auch für die spanischen Regierung gegenüber Katalonien. Denn Völkerrecht schlägt nationales Recht.

Das stimmt. Solange der Zentralstaat keine Gewalt anwendet, sehe ich in seinen Handlungen kein Problem.
Die Beschlagnahme von Wahlunterlagen oder die Festnahme von Offizielen der Region, die sich geltendem spanischem Recht widersetzen ist für mich kein Problem und kein Verstoß gegen das Gewaltverbot. Ich erwarte aber, dass der Staat den betroffenen alle Rechte (faires und offenes Verfahren, Rechtsbeistand) gewährt.
Sollte von katalonischer Seite Gewalt verübt werden, sind die Verursacher wie ganz normale kriminelle zu behandeln.


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