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Klarnamenpflicht (Sonstiges)

Ulrich, Mittwoch, 12.06.2019, 18:40 (vor 2482 Tagen) @ Thomas

Neue Idee, ratet mal von wem, ihr kommt sicher drauf.

Für alle Prominenten, nicht nur für Politiker, gibt es bei der Kommunikation über (a)soziale Medien ein Ungleichgewicht. Die bekannten Personen treten unter ihrem Namen auf, die Kritiker vielfach unter Pseudonym. Das mag durchaus belastend sein. Aber daraus eine "Klarnamenpflicht" abzuleiten ist völlig "daneben" und auch rechtlich nicht durchsetzbar.

Was zu wünschen wäre, das wäre ein schärferes Vorgehen er Justiz bei eindeutig strafbaren Äußerungen. Äußerungen, wie sie es seit dem Mord an Walter Lübcke gibt.

Aber das was AKK zusetzt, das sind in der ganz überwiegenden Mehrheit einfach nur für sie unangenehme, aber legitime und durch das Grundgesetz geschützte Beiträge.


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