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Kommt die verringerte Mwst. beim Kunden an? (Sonstiges)

Voegi, Porta Westfalica, Montag, 15.06.2020, 23:27 (vor 2025 Tagen) @ Baffy
bearbeitet von Voegi, Montag, 15.06.2020, 23:44

Die Abnahme sollte von dir oder einem von dir beauftragten Bevollmächtigten vorgenommen werden. Mit dem solltest du dich mal unterhalten.

Ein Steuerfachanwalt wird sich erst in einiger Zeit mit der Thematik befassen. (Vergangenheitsbewältiger). Ich empfehle eher einen Steuerberater aufzusuchen.

Das werde ich tun :) Eine Bevollmächtigung habe nicht ausgestellt, im Bauleistungskatalog für das jeweilige Gewerk steht, dass eine förmliche Abnahme stattfindet, die Schlusszahlung erfolgt mit Gesamtabnahme. Da ich aber nichts schriftlich fixiert habe, noch mir Termine für eine Teilabnahme genannt wurden, werden diese defacto auch nicht erfolgt sein. Auf den Rechnungen steht auch nur Teilrechnunge bzw. Anzahlungsrechnung.

Wie gesagt, sollte es tatsächlich möglich sein, dann gibts irgendwann nach Corona nen Kasten Bier oder bei nem Heimspiel ordentlich Freibier für dich :D


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