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Kommt die verringerte Mwst. beim Kunden an? (Sonstiges)

Baffy, Bad Berleburg, Montag, 15.06.2020, 21:58 (vor 2025 Tagen) @ Voegi

Ja ich habe eine Quelle beim Haufe Verlag.

https://www. haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/absenkung-des-mehrwertsteuersatzes-2020-probleme-in-der-praxis_168_517790.html

Wichtig ist zwischen Teilzahlung und Teilleistung zu unterscheiden. Eine Teilleistung liegt vor wenn diese abgrenzbar ist und eine eigene Abnahme über die Teilleistung vorgenommen wurde. Hier würde dann auch eine unterschiedliche Haftungsfrist gelten. Jeweils ab Abnahme.

Bei den meisten Bauverträgen handelt es sich aber um Teilzahlungen/Anzahlungen.

Hier ist ne super Tabelle im Text aufgeführt.

Leistung oder Teilleistung er­bracht nach dem 30.6.2020 und vor dem 1.1.2021 (Abnahme)

Anzahlungen sind ganz oder teilweise vor dem 1.7.2020 geflossen

Die Anzahlungen vor dem 1.7.2020 waren mit 19 % bzw. 7 % besteuert worden (der leistende Unternehmer könnte aber auch schon in der Anzahlungsrechnung für Leistungen, die in der Zeit ab dem 1.7. bis 31.12.2020 ausgeführt werden - soweit dies sicher ist -, den Regelsteuersatz mit 16 % bzw. 5 % angeben; in diesem Fall entsteht die Umsatzsteuer auch schon bei Zahlungszufluss mit dem entsprechenden Steuersatz), bei Ausführung der Leistung in der Zeit ab dem 1.7. bis 31.12.2020 sind die Leistungen mit 3 % zu entlasten.


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